Preise im gerichtlichen Bereich:
Unsere Leistungen im gerichtlichen Verfahren rechnen wir nach dem Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) ab. In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen eine Honorarvereinbarung, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ebenso wie die kostenlose Beratung nach den Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht erlaubt ist. Aufgrund von Neuerungen in der anwaltlichen Berufsordnung darf ein Erfolgshonorar nur unter bestimmten Bedingungen vereinbart werden, über die wir Sie gerne beraten und informieren.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen selbstverständlich vorab eine Abschätzung der voraussichtlich entstehenden Kosten. Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung und ist der Versicherungsfall eingetreten, bemühen wir uns für Sie um die Deckungszusage und rechnen dann bei Ihrer Versicherung ab.
Preise im außergerichtlichen Bereich:
Im außergerichtlichen Verfahren finden wir mit Ihnen eine angemessene Vergütungsvereinbarung.